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(Einreichschluss: 09.01.2025)
Die Förderung richtet sich an Organisationen, die audiovisuelle Branchenevents mit internationaler Strahlkraft ausrichten (z.B. große Festivals, Märkte, Messen) und mindestens zwei der folgenden Förderbereiche abdecken: Talent and Skills, Markets and Networking, Support to international co-productions, Innovative tools and business models, Audience activities. Ziel der MEDIA 360°-Förderung ist es unter anderem, Synergien zwischen bestehenden Branchenfeldern zu nutzen, zusätzliches Kooperationspotenzial entlang der Wertschöpfungskette zu entwickeln sowie die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit erfahrener europäischer Player auf europäischer und internationaler Ebene zu verbessern.
Die Agentur in Brüssel hat am 22.10.2024 zu „MEDIA 360°“ ein Webinar angeboten, dessen Aufzeichnung hier abrufbar ist.
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(Einreichschluss: 24.04.20)
Unterstützt werden Fortbildungsmaßnahmen für Medienschaffende der europäischen audiovisuellen Branche (Film, Games, VR/XR) in den Bereichen Entwicklung, Produktion und Postproduktion, Marketing, Promotion, neue Auswertungsmodelle, Nachhaltigkeit der AV Branche, Financial & Commercial Management, Unternehmensgründung und -entwicklung. Die Angebote können online und/oder vor Ort stattfinden und die vermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich auf aktuelle Entwicklungen/Herausforderungen der Branche beziehen. Anträge können europäische Film- und Fernsehhochschulen, Universitäten, Verbände und Organisationen, Anbieter von Fortbildungsprogrammen und Unternehmen der audiovisuellen Branche stellen. Zielgruppe der Fortbildungen sind europäische und internationale Medienschaffende, insbesondere junge Professionals und Startups, aus möglichst vielen Ländern. Der Fördervertrag läuft über zwölf Monate und deckt bis zu achtzig Prozent der Kosten ab.
Die Agentur in Brüssel hat zu „Skills and Talent Development“ am 3.12.2024 ein Webinar angeboten, dessen Aufzeichnung hier abrufbar ist.
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(Einreichschluss: 20.03.2025
und 17.07.2025)
Diese Förderung richtet sich an Weltvertriebe und Verleiher und unterstützt europaweite Herausbringungskampagnen neuer (Copyright nicht vor 2023) europäischer, nicht-nationaler Filme in den Kinos und/oder online. Den Antrag stellt der (europäische) Weltvertrieb des Films. Der Vertrieb koordiniert dabei die Kampagnen einer Gruppe von Verleihern aus mindestens sieben Mitgliedsländern des MEDIA Programms, darunter mindestens zwei kleinere Länder, und reicht die Fördergelder an die teilnehmenden Verleiher weiter. Letztere erhalten bis zu 70% der Herausbringungskosten des Films im eigenen Land – deutsche Verleiher bis zu 150.000 Euro. MEDIA gewährt einen Zuschuss von bis zu 90% der Gesamtkosten der Kampagne. Der Weltvertrieb kann ebenfalls Kosten geltend machen.
Die Agentur in Brüssel hat zu „Films on the Move“ am 27.11.2024 ein Webinar angeboten, dessen Aufzeichnung hier abrufbar ist.
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Audience Development and Film Education
(Einreichschluss: 27.03.2025)
Unterstützt werden europäische Initiativen zur Publikumsentwicklung, inklusive Filmbildungsinitiativen, die sich insbesondere an ein junges Publikum richten. Das Interesse an und Kenntnisse des europäischen audiovisuellen Schaffens sollen gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Projekte mit einem hohen Anteil europäischer audiovisueller Werke (mindestens 50%) mit pan-europäische Reichweiter (mindestens 5 Mitgliedsländer des MEDIA Programms). Anträge können z.B. von öffentlichen Einrichtungen, Non-Profit-Organisationen, Unternehmen, Universitäten und Schulen gestellt werden. Bis zu 70 Prozent der Projektkosten können von der Förderung abgedeckt werden.
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European Co-Development
(Einreichschluss: 26.02.2025 – tbc)
Produktionsfirmen, die ein Film- oder Serienprojekt gemeinsam mit Partnern in anderen MEDIA Ländern entwickeln, können bis zu 70% der Entwicklungskosten je beteiligter Firma beantragen. Jede Firma kann ihre individuellen Projektentwicklungskosten geltend machen und erhält eine entsprechende Fördersumme. Die Höchstsumme pro Partner beträgt bis zu 60.000 Euro, für sehr hoch budgetierte Serienprojekte bis zu 100.000 Euro. Die Partnerfirmen müssen vertraglich verbunden sein durch einen Ko-Development Vertrag und den Antrag gemeinsam einreichen. Um den Antrag zu stellen, muss eine der beteiligten Firmen seit 2018 einen Film oder eine Serie produziert haben, welche(r) in mindestens drei Ländern außerhalb des Ursprunglandes kommerziell ausgewertet wurde. Mit der Produktion darf frühestens 10 Monate nach dem Einreichtermin begonnen werden.
Die Agentur in Brüssel bietet ein Webinar zu European Co-Development an am Dienstag, 10.12.2024 | 10:00-11:30.
Link zum Webinar